Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von CleanNest (nachfolgend „Dienstleister“) erbrachten Reinigungsleistungen im privaten Haushalt.
Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern (B2C) sowie – sofern zulässig – auch für Verträge mit Unternehmern (B2B). Als Verbraucher gilt jede natürliche Person im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
Der Dienstleister erbringt seine Leistungen ausschließlich im Rahmen des freien Gewerbes „Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten“.
Die Leistungen umfassen keine industrielle, gewerbliche oder betriebliche Reinigung, die dem reglementierten Gewerbe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung vorbehalten ist (insbesondere gewerbliche Büroreinigung).
Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere:
Diese AGB werden Bestandteil des Vertrages. Der Kunde bestätigt vor Vertragsabschluss ausdrücklich, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt (z.B. durch Checkbox oder ausdrückliche Zustimmung im Bestellprozess).
Name: CleanNest HAUSSERVICE e.U. Unternehmensform: EINZELUNTERNEHMER (EPU) Sitz / Geschäftsadresse: CleanNest HAUSSERVICE e.U. Inhaber: Károly Varga Hadikgasse 64 1140 Wien Österreich E-Mail: office@cleannest.at Telefon: +43 670 651 3480
Firmenname: CleanNest HAUSSERVICE e.U.
Firmenbuchnummer: FN 673528h
GISA-Zahl: 39373267
UID-Nummer: Der Dienstleister verfügt über keine UID-Nummer.
Zuständige Gewerbebehörde: Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 63 (Gewerberecht) Wipplingerstraße 6–8 1010 Wien Österreich Telefon: +43 1 4000 E-Mail: post@ma63.wien.gv.at
Kammerzugehörigkeit: Mitglied der Wirtschaftskammer Wien (WKO)
Die Beauftragung kann telefonisch, per WhatsApp, Messenger, E-Mail oder über ein Online-Buchungssystem erfolgen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Dienstleister die Bestellung schriftlich (z. B. per E-Mail oder Nachricht) bestätigt.
Der Dienstleister ist berechtigt, Anfragen als unverbindliche Angebotsanfragen zu behandeln und Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mündliche Absprachen, telefonische Auskünfte oder bloße Anfragen begründen keinen Vertrag und keine Leistungspflicht.
Der Dienstleister ist berechtigt, Kooperationsvereinbarungen mit Unternehmen (z. B. Corporate-Benefit-Programme) abzuschließen.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung richtige, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere zu:
Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben, die die Durchführung der Leistung betreffen, fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden (§ 1298 ABGB – Beweislast).
Diese Bestimmung berührt nicht die zwingenden Verbraucherrechte. Der Dienstleister kann sich auf Pflichtverletzungen des Kunden nur berufen, wenn die Leistung objektiv unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Mehraufwand verbunden ist.
Der Dienstleister arbeitet ausschließlich mit Fixpreispaketen.
Die Leistungen sind nicht stundenbasiert. Zeitangaben dienen lediglich der Orientierung, sind nicht Vertragsbestandteil und begründen keinen Anspruch auf Preisminderung (§ 6 Abs. 1 Z 5 KSchG). Der Paketpreis basiert auf den bei der Bestellung angegebenen Informationen. Anfahrtskosten werden nicht gesondert verrechnet.
Die Reinigungsleistung stellt eine Sorgfaltspflicht dar (§§ 1299–1300 ABGB).
Der Dienstleister schuldet eine fachgerechte und branchenübliche Ausführung entsprechend dem gebuchten Leistungspaket. Ein bestimmter optischer Erfolg sowie ein „neuwertiger“, „makelloser“ oder „wie neu“-Zustand können nicht garantiert werden.
Die Leistungspakete sind auf unterschiedliche Verschmutzungsgrade und Nutzungszustände ausgelegt.
Eine objektive Ungeeignetheit liegt vor, wenn sie aufgrund des tatsächlichen Zustands der Immobilie klar erkennbar ist. Wählt der Kunde ein objektiv ungeeignetes Paket, stellt dies keine mangelhafte Leistung des Dienstleisters dar. Der Dienstleister ist berechtigt, eine Anpassung oder Erweiterung vorzuschlagen.
Regelmäßige Pakete können nur gebucht werden, wenn die Leistung mindestens zweimal pro Woche erfolgt.
Regelmäßiges Zuhause:
Regelmäßiger Start Intensiv:
Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Dienstleister berechtigt, das Paket anzupassen oder als Einzelleistung abzurechnen (§ 6 Abs. 2 Z 4 KSchG).
Der Dienstleister reinigt ausschließlich nicht öffentliche, private Allgemeinflächen von Wohnimmobilien. Eine Beauftragung durch Hausverwaltungen ist zulässig, sofern es sich nicht um öffentlich zugängliche oder gewerblich genutzte Objekte handelt.
Reinigungen für private Wohnobjekte im Rahmen kurzfristiger Vermietung (z. B. Airbnb) werden erbracht, sofern keine unternehmerische, hotelspezifische oder gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Überschreitung dieses Rahmens ist der Dienstleister berechtigt, den Auftrag abzulehnen.
Soweit gesetzlich zulässig, können im Rahmen von Nebenrechten gemäß § 32 GewO auch folgende Tätigkeiten erbracht werden:
Diese Nebenrechte gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang und führen zu keiner Erweiterung des eigentlichen Gewerbeumfangs über die gesetzlich erlaubten Grenzen hinaus.
Ein nachweisbarer Ausfallbetrag kann verrechnet werden, jedoch ausschließlich im Ausmaß des tatsächlich entstandenen, nachgewiesenen und angemessenen Schadens und höchstens bis zu 10 % des vereinbarten Fixpreises. Ein pauschaler Schadenersatz ist ausgeschlossen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Scheitert die Leistung aus Gründen, die im Einflussbereich des Kunden liegen,hat der Dienstleister Anspruch auf Ersatz des nachweislich entstandenen und angemessenen Schadens gemäß § 1168 ABGB. Ein pauschaler Schadenersatz ist ausgeschlossen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Die Zahlung ist grundsätzlich am Tag der Leistungserbringung fällig. Wird schriftlich ein abweichender Zahlungstermin vereinbart, so gilt ausschließlich dieser vereinbarte Termin. Ohne eine solche abweichende Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag am Tag der Leistungserbringung entweder vor Ort oder per Überweisung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Verbraucher.
Stornierung über 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist kostenfrei. Bei einer Stornierung 48–24 Stunden vor dem Termin kann der Dienstleister Ersatz des nachweisbaren, angemessenen Schadens verlangen, höchstens jedoch 10 % des vereinbarten Fixpreises.
Bei einer Stornierung unter 24 Stunden vor dem Termin oder bei fehlendem Zutritt am Termin kann der Dienstleister ebenfalls Ersatz des nachweisbaren, angemessenen Schadens verlangen, wobei auch hier die Obergrenze 10 % des vereinbarten Fixpreises beträgt. Die genannten Beträge stellen Höchstgrenzen dar und werden ausschließlich insoweit verrechnet, als dem Dienstleister ein tatsächlicher, nachweisbarer und angemessener Schaden entsteht; eine automatische Pauschalverrechnung erfolgt nicht. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Erwerbsmöglichkeiten werden angerechnet (§ 1168 ABGB).
Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu.
Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Dienstleister mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über den Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.
Der Verbraucher kann ausdrücklich verlangen, dass der Dienstleister bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich einen Leistungsbeginn vor Ablauf der Rücktrittsfrist und tritt er in der Folge vom Vertrag zurück, so hat er dem Dienstleister einen anteiligen Betrag zu zahlen, der dem Verhältnis der bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistung zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistung entspricht (§ 16 FAGG).
Bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb der Rücktrittsfrist verliert der Verbraucher sein Rücktrittsrecht, wenn er zuvor ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Dienstleistung begonnen wird, und bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG).
Ein Muster-Widerrufsformular wird dem Verbraucher zur Verfügung gestellt und kann elektronisch übermittelt werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung, Vertragsabwicklung, Terminorganisation, Kundenkommunikation sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Kategorien verarbeiteter Daten, zu allfälligen Empfängern, zur Speicherdauer sowie zu den Rechten betroffener Personen sind in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website des Dienstleisters abrufbar.
Betroffene Personen haben insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde gemäß Art. 15 bis 21 DSGVO.
Der Dienstleister verfügt über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist bei Sachschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für Personenschäden sowie zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden sowie nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand ihres Wohnsitzes gemäß § 14 KSchG.